Die WEG-Verwaltung
(Verwaltung von Eigentumswohnungen)
Typische gesetzliche Aufgaben des Verwalters
- Jahresabrechnung
- Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder/- Teileigentum
- Erstellung des Wirtschaftsplanes
- Eigentümerversammlungen
- Durchführung der Hausordnung
- Überwachen der Verträge der Gemeinschaft
- Geldverwaltung
- Rechnungskontrolle und Anweisung
- Buchführung
- Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs
- Reparaturauftragsvergabe
Die Mietverwaltung
- Verhandlungsführung mit Mietern, Pächtern und Anderen zur Wahrnehmung der dem Eigentümer zustehenden Rechte
- Abschluss und Kündigung von Miet- und Pachtverträgen
- Wohnungsübergaben und -abnahmen
- Personalwesen (z.B. Hausmeister, Reinigungskräfte)
- Einziehen und Verbuchen der Mietzahlungen
- Zahlungsüberwachung und Mahnwesen
- Rechtsverfolgung zahlungssäumiger Mieter
- Rechnungsprüfung und Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung
- Erstellung der Jahresabrechnung für die Mieter
- Anlegen der Mietkaution